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Einleitung
Als inhabergeführtes Unternehmen der Medizintechnik bekennen wir uns zu einer rechtskonformen und gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung. Jedes Unternehmen der LINK-Gruppe hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Die Einhaltung der im jeweiligen Land geltenden Gesetze ist die Mindestanforderung an unsere Tätigkeit. Das Unternehmen respektiert daher überall geltendes Recht und erwartet das Gleiche von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ungesetzliches Verhalten kann großen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition des Unternehmens beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf des Unternehmens und dessen Integrität auswirken. Jedes Handeln muss auf einem klaren Verständnis der gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Richtlinien und der gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die Ziele des Unternehmens bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Der Code of Conduct soll die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regelungen erleichtern, kann jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen darstellen, in denen das Unternehmen tätig ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Für Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen sowohl die Vorgesetzten als auch die Fachabteilungen zur Verfügung. Der Code of Conduct wird ggf. durch weitere Richtlinien konkretisiert und ergänzt.

1. Verhalten im Allgemeinen
Im Umgang miteinander sowie mit Dritten gilt im Sinne unseres Leitbildes (https://www.linkorthopaedics.com/de/ueber-link/unternehmen/leitbild/) das Gebot von Toleranz, Respekt, Sachlichkeit und Fairness. Dies gilt auch für den Umgang mit und in sog. Sozialen Medien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zu jeder Zeit ihre privaten Interessen von denen des Unternehmens trennen.

2. Verhalten im geschäftlichen Verkehr
Das Unternehmen nimmt fair und rechtskonform am Wettbewerb teil.

Bestechung und Korruption
Bestechung und Korruption werden vom Unternehmen nicht geduldet. Der Ruf, die Akzeptanz und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens als vertrauenswürdiger Marktteilnehmer dürfen nicht durch diese Straftaten gefährdet werden.

Umgang mit Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dürfen Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen keine unangemessenen Vorteile anbieten, sie leisten oder eine solche Leistung autorisieren. Dies umfasst Geld, Waren oder Dienstleistungen ebenso wie sonstige unberechtigte Vorteile. An den Schnittstellen von dem medizinisch indizierten Einsatz der Produkte und unternehmerischem Handeln ist die Zusammenarbeit stets so zu gestalten, dass nicht der Eindruck entsteht, die Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen gefährde die Neutralität und Unabhängigkeit der Beteiligten. Untersagt ist insbesondere sämtliches Handeln, durch das gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches, Heilmittelwerbegesetzes oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen wird. Um das sicherzustellen, sind bei jeder Leistung an Entscheidungsträger im Gesundheitswesen die folgenden vier Grundsätze zu beachten: Trennungsprinzip (Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen), Transparenzprinzip (Jede Zuwendung und Vergütung muss im Einklang mit den geltenden Gesetzen offengelegt werden), Dokumentationsprinzip (alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden) und Äquivalenzprinzip (Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen).

Wettbewerb
LINK bekennt sich zum fairen Wettbewerb und beteiligt sich insbesondere nicht an formellen oder informellen Abreden mit anderen Unternehmen, die eine verbotene Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Geldwäsche
Das Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung ihrer wahren Herkunft und andere Geldwäscheaktivitäten im In- und Ausland sind verboten.

Export
Alle nationalen und internationalen Zoll-, Export- und Außenhandelsbestimmungen sind zu beachten.

Finanzberichterstattung und Dokumentationspflichten
Geschäftsvorgänge sind angemessen und wahrheitsgetreu zu dokumentieren. Die vollständige und korrekte Erfassung von rechnungslegungsrelevanten und steuerrechtlichen Informationen ist zu gewährleisten. Gesetzliche und behördliche Aufbewahrungsvorschriften sind zu beachten.

3. Produktsicherheit und -qualität
Wir erfüllen unsere Produktbeobachtungspflichten vollständig und gründlich und schulen und informieren die Anwender unserer Produkte fortlaufend. Jedes LINK-Produkt entspricht mindestens dem aktuellen Stand der Technik, allen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie unseren unternehmensinternen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass diese Qualitätssicherungsanforderungen effektiv durchgesetzt und Reklamationen umfassend und rechtzeitig aufgenommen und behoben werden.

4. Schutz des Unternehmensvermögens
Das Vermögen des Unternehmens ist zu wahren und zu schützen.

Interessenkonflikte
Ein im Zuge der beruflichen Tätigkeit auftretender Konflikt zwischen dem wirtschaftlichen Eigeninteresse eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin und dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens ist nach Möglichkeit zu vermeiden und dem Vorgesetzten sonst ebenso offenzulegen wie Vorteile, die dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin von Dritten in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit angeboten werden (z. B. Einladungen und/oder Geschenke von Lieferanten und Dienstleistern). Solche Vorteile dürfen nur mit der Genehmigung des Vorgesetzten angenommen werden.

Geschäftsgeheimnisse 
Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln, die entsprechenden digitalen oder analogen Datenträger als vertraulich zu kennzeichnen und so aufzubewahren, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind.

5. Fairness und Schutz für Mitarbeiter und Bewerber
Bei allen mitarbeiter- oder bewerberbezogenen Entscheidungen ist eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Nationalität, ethnischen Herkunft, Hautfarbe, des Alters oder Aussehens, des Geschlechts, einer Behinderung, einer sexuellen Identität, einer Religion oder Weltanschauung sowie jeglicher anderer durch Gesetz geschützten Eigenschaft zu vermeiden.
Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Jeder unserer Mitarbeiter beachtet in seinem Bereich alle Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsvorschriften. die Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter ausreichend in Maßnahmen zur Arbeitssicherheit geschult sind.

6. Zusammenarbeit mit Behörden
Die regulatorischen Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden sind zu befolgen. Dem Unternehmen kommt es auf ein gutes und kooperatives Verhältnis zu allen zuständigen Behörden an. Informationen sind daher grundsätzlich vollständig, korrekt und rechtzeitig zu übermitteln.

7. Umgang mit Medien und staatlichen Stellen
Anfragen von Medien sowie von staatlichen Stellen dürfen nur von Mitarbeitern beantwortet werden, die dazu die ausdrückliche spezielle Befugnis erhalten haben.

8. Datenschutz und Nutzung elektronischer Medien
Das Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Soweit das Unternehmen für geschäftliche Zwecke den Zugang zu und die Nutzung von elektronischen Medien bereitstellt, dürfen solche elektronischen Medien nicht für Zwecke eingesetzt werden, die Gesetzen, Vorschriften, Weisungen, Richtlinien oder anderen Bestimmungen des Unternehmens zuwiderlaufen.

9. Umwelt- und Gesundheitsschutz
Das Unternehmen bekennt sich zum Schutz der Umwelt und zum Schutz der Gesundheit des Menschen.

10. Abschließender Hinweis
Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden nicht hingenommen und können Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung und, je nach Art des Verstoßes, zivilrechtliche Haftungsklagen und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Jeder Mitarbeiter von LINK muss jede mögliche Verletzung des Code-of-Conduct oder sonstige Gesetzesverletzung an seinen Vorgesetzten oder – wenn er bei diesem einen Interessenkonflikt befürchtet – dessen Vorgesetzten melden. Das Unternehmen versichert, dass keinem Mitarbeiter, der Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomente meldet, hieraus ein Schaden oder eine andere Benachteiligung erwächst.